Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das jetzige Grundsteuermodell als verfassungswidrig erklärt. Das liegt weitgehend an den veralteten Bemessungswerten, die mittlerweile keine marktgerechte Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer gewährleisten. In 2019 muss die Grundsteuerreform beschlossen werden, die Kommunen haben bis 2025 Zeit, um diese umzusetzen.
Was ist die Grundsteuer und wer bezahlt sie?
Die Grundsteuer wird von jedem Eigentümer einer Immobilie erhoben. Sie dient der Bezahlung der allgemeinen Dienste innerhalb einer Kommune. So werden z.B. Schulen, Polizei, Feuerwehr sowie die Pflege und Erneuerung der Straßen von der Grundsteuer unterstützt. Somit darf sie derzeit noch auf die Mieter umgelegt werden, auch diese profitieren von den bereitgestellten Diensten.
Berechnet wird die Grundsteuer aufgrund einer Bemessungsgrundlage und einem Einheitswert, der hieraus ermittelte Betrag wird dann nochmals mit einem selbstbestimmten Hebesatz der Kommunen multipliziert. Der Bund als Gesetzgeber verabschiedet die Änderungen zur Grundsteuerreform, die Kommunen errichten Ihre eigenen Hebesätze und profitieren unmittelbar von der Grundsteuer.
Was kann sich jetzt ändern
Die Grundsteuerreform kommt noch dieses Jahr. Wie sie aussehen wird ist noch unklar. Zunächst hatten sich die Parteien bereits auf ein Gesamtpaket geeinigt. Jetzt werden wieder Stimmen laut. Die SPD fordert, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden darf, die AfD will die Grundsteuer ganz abschaffen. Finanzminister Scholz beruhigt in einer Stellungnahme die Gemüter, es gibt keine unüberwindbaren Hürden. Das eine Zusatzbelastung für den Grundbesitzer zu befürchten ist, steht außer Frage. Allerdings soll die Belastung gemäß Aussage des Finanzministers in etwa gleich bleiben. Dabei stehen drei Modelle zur Auswahl.
Das Wertabhängige Modell
Der tatsächliche Wert der Immobilie wird berücksichtigt. Bei der Berechnung des Einheitswertes werden die Wohnfläche, Grundstücksfläche, der Bodenrichtwert, Baujahr und sogar die Miete (mit fiktivem Wert bei Selbstnutzung) einbezogen. Diese Angaben sollen ab 2020 vom Steuerzahler mit der Steuererklärung angegeben werden.
Die Grundsteuer soll generell nicht höher ausfallen und sich den jetzigen Kosten angleichen. Insbesondere um zu verhindern, dass Eigentümer die höheren Kosten auf die Mieter umlegen. Scholz will den Steuermessbetrag somit senken, jedoch können die Kommunen immer noch Ihren eigenen Hebesatz festlegen, um eventuelle Verluste auszugleichen. Auch ist naheliegend, dass die Kommunen die Gunst der Stunde nutzen und die Hebesätze zu Ihrem Vorteil erhöhen.
Dieses Modell ist unbeliebt und steht unter starker Kritik. Zu kompliziert, zu zeitaufwendig. Schließlich brauchen wir nicht 2000 zusätzliche Finanzbeamte.
Das Flächenmodell
Nur die Flächen des Grundstücks und die Fläche des Gebäudes werden zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Völlig unabhängig vom Wert und der Lage der Immobilie. Ein einfach umzusetzendes Modell. Allerdings stellt sich die Frage, ob es verfassungskonform ist, da ja gerade diese Ungleichbehandlung zu der Unwirksamkeit der jetzigen Grundsteuer geführt hat.
Das Bodenwertmodell
Bei diesem Modell werden die Gebäude grundsätzlich nicht mit einbezogen, nur der Wert des Bodens gilt als Grundlage zur Besteuerung. Ein solches Modell könnte ggf. auch den Wohnungsbau fördern, da die Steuer für Gebäude entfällt.
Natürlich sind auch hier Probleme zu erwarten. Die Grundsteuer kann sich in Gegenden mit angespannter Wohnlage erhöhen und die zusätzlichen Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Verhindert werden kann das nur, wenn dem Vermieter die Umlage untersagt wird. Andere argumentieren, dass die Mieter direkt von der Steuer profitieren und eine Beteiligung an den Kosten daher legitim erscheint.
Finanzminister Scholz scheint kein Freund des Bodenwertmodells zu sein und bevorzugt das wertabhängige Modell. Die Union orientiert sich zum Flächenmodell, man kann also auf das Endergebnis gespannt sein.
Zu hoffen ist, dass der Verbraucher durch die Grundsteuerreform nicht zusätzlich belastet wird. Gerade, wo es Initiativen gibt, die Kosten für den Immobilienkauf zu reduzieren. Sollte man als nächstes die Grunderwerbsteuer in Angriff nehmen?