Die Mieterselbstauskunft

Die Suche nach einem neuen Mieter kann für Vermieter oft eine Herausforderung darstellen. Eine Möglichkeit, sich ein besseres Bild von potenziellen Mietern zu verschaffen, ist die Mieterselbstauskunft. Diese kann dem Vermieter helfen, herauszufinden, an wen er seine Immobilie und damit seinem Vermögen übergibt. Mietinteressenten sind jedoch nicht dazu verpflichtet, dieses Formular auszufüllen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um die Selbstauskunft beantwortet.

Was ist eine Selbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das von einem potenziellen Mieter ausgefüllt wird und Informationen über seine persönliche, finanzielle und berufliche Situation enthält. Die Selbstauskunft ist ein wichtiger Bestandteil des Bewerbungsverfahrens für eine Wohnung oder ein Haus, denn sie dient dazu, dem Vermieter einen Einblick in die Situation des potenziellen Mieters zu geben und ihm bei der Entscheidung über die Mieterauswahl zu helfen.

Welche Fragen dürfen Vermieter nicht stellen?

Vermieter und Immobilienmakler dürfen nur Fragen stellen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Wohnung oder des Hauses stehen. Das bedeutet, dass Fragen, die nicht das potenzielle Mietverhältnis betreffen, nicht gestellt werden dürfen. Fragen zu ethischer Herkunft, dem Geschlecht oder der Familienplanung sind unzulässig und müssen nicht vom Mietinteressenten beantwortet werden. Ebenso unzulässig sind Fragen zu vorhanden Vorstrafen oder dem Gesundheitszustand des Mietinteressenten.

Folgende Fragen sind jedoch erlaubt:

Als Faustregel können Vermieter sich merken, dass sie grundsätzlich Fragen stellen dürfen, an denen sie ein berechtigtes Interesse haben und die das Mietverhältnis betreffen, solange dabei die Grenzen des Datenschutzes und der Antidiskriminierung eingehalten werden.

Aus diesem Grund sind folgende Fragen zulässig: Angaben zum Namen, der Anschrift, aber auch die berufliche Situation wie zum Beispiel das Beschäftigungsverhältnis oder der Arbeitgeber sind zulässig. Die finanzielle Situation, wie vorhandene Schulden und das Einkommen des Mietinteressenten stellen ebenfalls ein berechtigtes Interesse des Vermieters dar. Ebenso darf sich der Vermieter über die persönliche Situation also die Personenanzahl und die geplante Nutzung der Wohnung informieren.

Wie sieht es mit der Offenlegung von persönlichen Daten aus?

Die Offenlegung von persönlichen Daten ist ein sensibles Thema. Vermieter dürfen nur die Daten erheben, die für die Vermietung der Wohnung oder des Hauses relevant sind. Dabei müssen sie sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten und verhindern, dass die erhobenen Daten nicht missbräuchlich verwendet werden.

Wie sollte Mieter auf Fragen reagieren?

Mieter sollten bei der Beantwortung der Fragen ehrlich sein, da falsche Angaben zur Anfechtung des Mietvertrages führen können. Wenn jedoch Fragen gestellt werden, die nicht relevant sind oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, haben Mieter das Recht, diese Fragen nicht zu beantworten.

Die Aufklärungspflicht des Mieters

Über bestimmte Umstände muss der Mietinteressent den Vermieter informieren, dazu zählen unter anderem Informationen wie, dass die Miete vom Sozialamt übernommen werden soll oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mieterselbstauskunft ein wichtiges Instrument für Vermieter darstellt, um sich ein umfassendes Bild von potenziellen Mietern zu verschaffen. Dabei sollten Vermieter jedoch darauf achten, nur relevante Fragen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu stellen und dabei die Datenschutz-Grundverordnung und das Diskriminierungsverbot einzuhalten. Auf der anderen Seite sollten Mieter bei der Beantwortung der Fragen ehrlich sein, um möglichen rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Insgesamt gilt es also, die Interessen beider Seiten ausgewogen zu berücksichtigen.

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.