Die Reservierungsvereinbarung

Durch die hohe Nachfrage am Immobilienmarkt ist ein schnelles Handeln häufig wichtig. Sowohl der Immobilieneigentümer als auch der Käufer beabsichtigt meist einen zeitnahen Abschluss eines Kaufvertrags, damit Ihnen kein anderer Kunde zuvorkommt. In folgendem Artikel erfahren Sie, wie und warum wir, das Team von Steinhaus Immobilien, eine Reservierungsvereinbarung mit dem potenziellen Käufer vereinbaren.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung?

Eine Reservierungsvereinbarung wird meist zwischen dem Kaufinteressenten & Makler geschlossen. Durch solch eine Vereinbarung sichert der Makler dem Kaufinteressenten zu, eine Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht an andere Kunden zu verkaufen. Sie schafft für beide Vertragsparteien eine gewisse Sicherheit und Verbindlichkeit, um die Zeit bis zur Beurkundung zu überbrücken. Mit der Reservierung entsteht noch kein verbindlicher Kauf, dies ist nur im Rahmen der anschließenden Beurkundung möglich.

Unsere Reservierungsvereinbarung

Sobald sich der Eigentümer für einen Kaufinteressenten entschieden hat, benötigen wir einen Eigenkapitalnachweis oder eine Finanzierungsbestätigung des Kaufinteressenten, bevor dieser das Objekt reservieren kann. Nach Erhalt dieses Dokumentes müssen zunächst alle Fragen und Anliegen geklärt werden, die für einen Kauf entscheidend sind. Erst wenn Einigkeit über alle Fragen rund um den Kauf geklärt sind, schließen wir mit dem potenziellen Käufer eine Reservierungsvereinbarung ab.

Sobald diese unterschrieben vorliegt, wird die Immobilie für einen Zeitraum von 14 Tagen reserviert. Die Reservierungsdauer kann nach Absprache auch länger ausfallen. In dieser Zeitspanne darf das besagte Objekt nicht anderweitig verkauft werden. Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GWG) sind wir als Makler außerdem verpflichtet, die Identität des Reservierungsbegünstigten zu überprüfen. Hierzu benötigen wir eine Kopie des Personalausweises.

Mit Rücksendung der unterschreibenden Reservierungsvereinbarung beauftragen wir den gewünschten Notar mit der Erstellung des Kaufvertrages. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass bei Rücktritt der Kaufabsicht der Notar dem Kaufinteressenten bereits entstandene notarielle Kosten in Rechnung stellen kann. Eine Reservierungsvereinbarung ist kein neuer Vertrag, der zwischen dem Makler und dem Käufer entsteht. Der Maklervertrag kommt bereits in Textform mit Zusendung des Exposés mit dem Kunden zustande. In der Reservierungsvereinbarung werden lediglich nochmal alle individuell mit dem Kunden ausgehandelten Aspekte rund um den Kauf verschriftlicht.

Die Reservierungsgebühr

Es gibt Makler, die für die Reservierung einer Immobilie Gebühren verlangen, die sogenannte Reservierungsgebühr. Diese wird bei Abschluss eines Kaufvertrags auf die Maklerprovision angerechnet. Sollte der Kaufinteressent von seiner Kaufabsicht zurücktreten, wird die getätigte Zahlung in der Regel nur teils oder nicht zurückgezahlt. Dies kann zu Streitigkeiten zwischen Makler und Käufer führen. Oftmals stellt sich solch eine Gebühr als unwirksam heraus, da aus rechtlicher Sicht eine Reservierungsgebühr ein äußerst wackeliges Konstrukt darstellt. Wir, das Team von Steinhaus Immobilien, haben uns aus diesem Grund dazu entschieden, keine Gebühren zu erheben. Die Reservierungsvereinbarung ist also nicht mit zusätzlichen Kosten für den Kaufinteressenten verbunden.

Welche Vorteile hat eine Reservierungsvereinbarung?

Die Reservierungsvereinbarung stellt weder einen verbindlichen Kauf darf noch entstehen dabei Kosten. Dabei drängt sich die Frage auf, welchen Nutzen dann eine Reservierungsvereinbarung erfüllt.

Es gibt viele Vorteile, die eine Reservierungsvereinbarung mit sich bringt. Zum einen bietet sie Sicherheit für den Kaufinteressenten, denn der Makler verpflichtet sich, die besagte Immobilie in einen bestimmten Zeitraum nicht anderweitig zu verkaufen oder anzubieten. Die gewonnene Zeit kann der Reservierungsbegünstigte beispielsweise dafür nutzen, die konkrete Finanzierung mit der Bank abzuschließen. Eine grundsätzliche Finanzierungszusage für das Objekt muss bereits vor Reservierung vorliegen.

Auch für den Makler bedeutet eine Reservierung der Immobilie mehr Sicherheit, denn es kommt nicht selten vor, dass potenzielle Käufer sich plötzlich gegen die Immobilie entscheiden und der Vermittlungsprozess von vorne beginnen muss. Eine Reservierungsvereinbarung schützt vor so einen Fall nicht, dennoch erhöht sich die Verbindlichkeit gegenüber dem Käufer.

Für den Eigentümer bietet die Reservierungsvereinbarung ebenfalls einen entscheidenden Vorteil. Denn dieser kann sichergehen, dass der Interessent über die finanziellen Mittel verfügt, da wir einen Eigenkapitalnachweis oder eine Finanzierungsbestätigung vor der Reservierung fordern.

Weiterhin soll die Reservierungsvereinbarung alle Seiten vor späteren Nachverhandlungen oder Fragen schützen, denn diese kaufentscheidenden Dinge sind vor der Reservierung zu klären.

 

Die Hürden, die mit der Reservierungsvereinbarung aufgebaut werden, stellen nahezu die gleiche Hürden wie für den Verkauf bzw. Kauf dar. Dies ist bewusst so gewählt, damit alle Seiten mit Reservierung die Tragweite der Entscheidung erkennen und so im späteren Verlauf zeitlichen Stress verhindern. Eine Reservierungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn beide Parteien sich über den geplanten Abschluss sicher sind.

Wenn Sie auf der Suche nach einer passenden Immobilie sind, schauen Sie sich gern auf unserer Website unter Immobilienangebote um. Gern können Sie sich auch in unsere qualifizierte Interessentenkartei eintragen lassen, wenn Sie vorab über neue Immobilienangebote informiert werden möchten.

 

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

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