Zum Verkauf steht ein noch zu vermessendes Grundstück von ca. 13.000 m² in der Gemeinde Hechthausen im Landkreis Cuxhaven, das mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine exklusive Ferienhausanlage angeboten wird. Der Bebauungsplan Nr. 31 „Mühlenhof“ ermöglicht die Errichtung von bis zu acht Ferienhäusern und eröffnet damit vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Es besteht die Option, das Grundstück in einzelne Baugrundstücke zu unterteilen oder die Ferienhausanlage selbst als Betreiber zu realisieren und touristisch zu vermieten.
Durch die bereits vorliegenden Genehmigungen und Gutachten sowie der rechtsverbindliche Bebauungsplan können Investoren sofort mit der Umsetzung des Projekts beginnen. In Zeiten politischer Bestrebungen, die Zweckentfremdung von Wohnraum für touristische Zwecke einzuschränken, bietet dieses Projekt eine ausgezeichnete Gelegenheit, in den wachsenden Tourismussektor zu investieren.
Das Grundstück liegt im Norden des Ortsteils Kleinwörden und erstreckt sich entlang des Flusses „Oste“. Der genaue Grenzverlauf und der Zugang zum Fluss werden im Rahmen der Verhandlungen individuell festgelegt. Die Lage ist besonders attraktiv für eine Ferienhausanlage, da sie naturnah und ruhig gelegen ist, aber gleichzeitig eine gute Anbindung bietet. Das Plangebiet selbst umfasst ca. 4,393 ha, von denen die hier angebotene Teilfläche abgetrennt wird.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass auf dem Grundstück insgesamt maximal acht Ferienhäuser mit einer Bettenkapazität von 25 Betten errichtet werden dürfen. Jedes Ferienhaus ist für eine Ferienwohnung mit maximal einer Wohneinheit ausgelegt. Die Bauweise ist flexibel und erlaubt eine harmonische Integration der Ferienhäuser in die natürliche Umgebung. Die Gebäude sollen in kleinen Gruppen zusammengefasst werden, um das Landschaftsbild zu schonen. Es sind keine festen Stellplätze an den Ferienhäusern vorgesehen, um den Individualverkehr zu minimieren. Ein zentraler Parkplatz für die Gäste wird jedoch auf dem Gelände eingeplant.
Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die „Alte Fährstraße“, und das Gebiet wird über eine bestehende Kleinkläranlage mit einer dezentralen Abwasserentsorgung versorgt, die im Rahmen der Neubebauung erweitert werden kann. Durch die private Erschließungsstraße, die eine Breite von vier Metern aufweist, wird der Versiegelungsgrad gering gehalten.
Die Ferienhausanlage soll in eine naturbelassene Landschaft eingebunden werden, mit Elementen wie Streuobstwiesen, Teichlandschaften, Schilfgürteln, Kopfweiden und extensiven Grünflächen. Der südliche Teil des Plangebiets dient als Kompensationsfläche für ökologische Maßnahmen und bleibt unbebaut. Diese Fläche muss nicht vom Erwerber des Grundstücks mitgekauft werden.
Insgesamt bietet das Grundstück aufgrund seiner flexiblen Bebauungsmöglichkeiten und seiner naturnahen Lage eine ideale Gelegenheit für Investoren und Betreiber, eine exklusive und nachhaltige Ferienhausanlage zu schaffen. Der Bebauungsplan selbst sowie alle relevanten Unterlagen stehen zum Download bereit. Visualisierungen der geplanten Ferienhausanlage, die nach den Vorgaben des Bebauungsplans erstellt wurden, dienen der besseren Veranschaulichung und sind nicht maßstabsgetreu oder verbindlich.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


