Blogartikel

Immobilienmakler HamburgNeuigkeitenAktuell im GesprächStreit um das Bestellerprinzip – Immobilienverkauf

Streit um das Bestellerprinzip – Immobilienverkauf

26 Feb

Auch beim Immobilienverkauf soll zukünftig das Bestellerprinzip gelten, dass will Justizministerin Barley durchsetzten, die Wirtschaft und das zuständige Innenministerium argumentiert dagegen.

In 2015 wurde das Bestellerprinzip bereits für Vermietungen eingeführt. Ziel war es den Mieter zu entlasten. Bisher galt als übliche Courtage, zwei Monatsmieten plus die Mehrwertsteuer. Ab Einführung des Bestellerprinzips bezahlt derjenige die Courtage der den Makler beauftragt, in vielen Fällen ist das der Vermieter. Nur wenn ein wohnungssuchender Mieter den Makler beauftragt, bezahlt dieser auch die Courtage.

Nun soll das Bestellerprinzip auch für den Verkauf von Immobilien eingeführt werden. Was sich im ersten Moment als Erleichterung für den Käufer darstellt ist keineswegs der Fall. Die Maklercourtage für den Verkauf kann, je nach Bundesland, bis zu 7,14% betragen. In einigen Bundesländern wird die Courtage jeweils zur Hälfte vom Käufer und Verkäufer bezahlt, in anderen bezahlt die Courtage der Käufer in Gänze.

Das hört sich erst einmal ungerecht an, allerdings berechnet der Staat hier gleich zweimal kräftig mit. Die Grundsteuer (je nach Hebesatz der Länder) und bei der Grunderwerbssteuer, in einigen Ländern 6,5% des Kaufpreises. Kassiert, ohne jegliche Gegenleistung erbracht zu haben. Wer da behauptet der Makler bekommt zu viel Geld für wenig Arbeit, der sollte zunächst für sechs Monate ohne Einkommen schuften, um dann vielleicht bezahlt zu werden. Der Beruf ist nämlich nicht geschützt.

Zugegebenerweise gibt es schwarze Schafe, aber die Industrie hat sich in den letzten Jahren sehr professionell entwickelt. Wie auch in unserem Unternehmen werden weitgehend nur noch Mitarbeiter mit einer Ausbildung aus der Immobilienbranche eingestellt. Somit wird ein hoher Standard an Professionalität, Transparenz und Kundenzufriedenheit gewährleistet. Die Maklercourtage ist in den meisten Fällen schwer verdient und gerechtfertigt.

Das Bestellerprinzip für den Verkauf hat letztendlich nur einen Vorteil für den Käufer und das ist, dass er nun die Courtage mit dem Kauf des Hauses finanzieren kann, denn natürlich schlägt der Verkäufer die Courtage auf den Kaufpreis auf. Solange Wohnraum knapp bleibt wird sich der Markt in kürzester Zeit angepasst haben, zum Nachteil des Käufers der nun auch ganz unauffällig noch zusätzliche Grunderwerbsteuer (nämlich für die Courtage) an den Staat bezahlen muss. Die Kosten steigen also effektiv für den Käufer!

Neueste Kommentare

    About This Site

    This may be a good place to introduce yourself and your site or include some credits.

    Login

    Register

    Compare Listings