Unterschiede Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Grundsätzlich existieren zwei Arten des Energieausweises: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Sie sollten sich als Eigentümer daher im Klaren sein, welchen Ausweis Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung Ihrer Immobilie benötigen. Diese Auswahl hat auch nicht unerhebliche Folgen auf die finanziellen Details, denn der Bedarfsausweis ist zumeist deutlich teurer als der Verbrauchsausweis.

Seit dem Jahr 2008 ist ein Energieausweis für den Verkauf oder die Vermietung Pflicht und muss spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden. Seit dem Jahr 2014 müssen die Details aus dem Ausweis auch in den Immobilienanzeigen erscheinen, sodass sich Käufer oder Mieter bereits im Vorfeld über diese Informationen im Klaren sind.

Unterschiede liegen jedoch bereits in der Aussagekraft beider Ausweistypen vor. So ist der verbrauchsorientierte Ausweis aus den Energieabrechnungen der letzten drei Jahre erstellt. Dies stellt ein doppeltes Problem dar, denn gerade für Wohnanlagen aus der nur eine Wohnung verkauft werden soll werden die Abrechnungen aller Bewohner als Grundlage der Daten im Ausweis genutzt.

Verbrauchsausweis

So ist der Verbrauchsausweis stark auf die Nutzungsgewohnheiten des derzeitigen Bewohners zugeschnitten und das ist naturgemäß höchst individuell. Ein Beispiel: Ein jüngerer, berufstätiger Bewohner, der seine Wohnung im Wesentlichen zum Schlafen nutzt wird die Heizung vermutlich weniger häufig anstellen als ein älterer, bereits pensionierter Nutzer, der viele Stunden am Tag in der Wohnung ist. Dementsprechend mehr wird der in unserem Beispiel pensionierte Nutzer auch an Energie verbrauchen indem er der Heizung schlicht länger in Betrieb hat als der noch berufstätige Nutzer. Das Ergebnis des Energieausweises für eine Wohnimmobilie richtet sich demnach stark nach dessen Bewohnern. In der Theorie sollen sich extreme Nutzungen gegenseitig aufheben.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis orientiert sich demgegenüber nicht an dem realen Verbrauch des Bewohners der Immobilie sondern betrachtet zahlreiche Faktoren der Bausubstanz sowie der Heizung im Einzelnen. Hierfür ist es notwendig die Details der Immobilie relativ genau zu kennen. Daher wird die Erstellung des Bedarfsausweises meist mit einem Ortstermin eines Sachverständigen verknüpft, der über eine Checkliste die zentralen Informationen der Immobilie aufnimmt und dann zur Berechnung des Energiebedarfs verwendet. Der Bedarf wird daher aus der Substanz des Hauses berechnet. Je besser diese stetig modernisiert wurde, desto besser wird auch der bedarfsorientierte Energieausweis ausfallen. Das Heizverhalten des Bewohners der Immobilie spielt für diesen Ausweistyp keine Rolle. Ein weiterer Vorteil des Bedarfsausweises ist zudem, dass der Sachverständige im Ausweis auch Tipps zur möglichen energetischen Sanierung macht, sodass Sie auf einem Blick erkennen, wo ggf. Schwachstellen Ihres Hauses sind.

Einen Verbrauchsausweis dürfen Sie verwenden, wenn einer dieser Kriterien zutrifft:

  • Der vorliegende Bauantrag für das Haus wurde nach dem 1.11.1977 gestellt.
  • Die Immobilie hat mindestens fünf Wohneinheiten.
  • Die Immobilie erfüllt die Kriterien der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde auf Grundlage dieser Kriterien nachgerüstet.

Für viele Eigenheimbesitzer ist somit der umfangreiche und im Vergleich teure Bedarfsausweis Pflicht. Für Mehrfamilienhäuser und modernisierte oder nach 1977 erstellte Einfamilienhäuser reicht der Verbrauchsausweis.

Ausgenommen von einer Energieausweispflicht sind ausschließlich Baudenkmäler, die unter besonderem Schutz stehen (Denkmalschutz innen oder außen) sowie Wohnimmobilien mit Nutzfläche unter 50 Quadratmetern.

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