Das Grundbuch - Bestandsverzeichnis

Das Katasteramt verzeichnet jedes Grundstück auf Bundesgebiet in Flurkarten. Die Angaben und Einteilungen, die hier vom Katasteramt getroffen wurden werden in das Bestandsverzeichnis übernommen.

Teile des Bestandsverzeichnisses genießen öffentlichen Glauben  nach § 892 ff. BGB. Dies erstreckt sich auf die Gemarkung, Flur, und die Flurstücksnummer. Wichtig jedoch ist, dass die Lagebezeichnung, Flächengröße und Nutzungsart (Bebauungs- und Bewirtschaftungsart) keinen öffentlichen Glauben genießen.

So werden Flur, Flurstück und Gemarkung im Bestandsverzeichnis festgehalten. Zudem kann hier genau abgelesen werden welche Nutzungsart auf dem Grundstück erlaubt ist, beispielsweise „Gebäude- und Freifläche“. Somit ist klar, dass neben der Bebauung des Grundstückes auch Freiflächen existieren.

Die genaue Adresse unter der das Grundstück zu finden ist, ist ebenfalls im Bestandsverzeichnis angegeben. Abschließend wird die Größe des Grundstückes in Hektar, Ar und Quadratmeter angegeben. So wird beispielsweise ein 13.268m² großes Grundstück folgendermaßen angegeben: 1ha, 32a, 68m².

Wenn sich Änderungen an Inhalten im Bestandsverzeichnis ergeben, ist dies „von Amts wegen“ zu korrigieren, indem sogenannte Zuschreibungen oder Abschreibungen vorgenommen werden.

Rechts finden Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Bereichen des Grundbuches.

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