Der Energieausweis

Der Energieausweis ist für den Verkauf und die Vermietung einer Immobilie unerlässlich und stellt für viele Eigentümer den ersten Schritt zum Verkauf Ihrer Immobilie dar.

Zugleich ist er aber auch ein großer Unsicherheitsfaktor, da es verschiedenen Ausführungen gibt und auch die Preise großen Schwankungen unterliegen. So kann es leicht passieren, dass sich die Angebote um wenige zehn bis mehrere hundert Euro unterscheiden.

Gültigkeit

Zentral ist zunächst, dass ein Energieausweis auf 10 Jahre Gültigkeit besitzt. Das genaue Datum des Ablaufs ist grundsätzlich auf den Ausweisen festgehalten, sodass keine unterschiedlichen Annahmen getroffen werden können. Sollten Sie also einen Ausweis haben, der bereits abgelaufen ist, so können Sie diesen nicht für den Verkauf oder die Vermietung verwenden. Es muss zwingend ein aktueller Energieausweis vorliegen.

Energiepass oder Energieberatung?

Es kommt häufiger vor, dass Eigentümer den Energieausweis mit einem Energiepass oder Beratungsbogen einer Energieberatung mit dem für den Verkauf oder die Vermietung benötigten Dokument verwechseln. Die Dokumente einer Energieberatung sind wesentlich ausführlicher als der Energieausweis, sind jedoch nicht vereinheitlicht, sodass eine Vergleichbarkeit nicht direkt gegeben ist. Ein Energieausweis ist beispielsweise etwa 4-5 Seiten lang. Ein Beratungsbogen einer Energieberatung häufig 20-30 Seiten. Für den Verkauf und die Vermietung gilt jedoch ausschließlich der Energieausweis.

Ausweispflicht

Die Anfertigung des Energieausweises ist Sache des Eigentümers einer jeden Immobilie. Da der Energieausweis häufig für viele Objekte noch nicht existiert, werden die meisten Eigentümer einer bereits bestehenden Immobilie während den Überlegungen zum Verkauf oder der Vermietung zum ersten Mal damit konfrontiert. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen einer Eigentumswohnung und einem Einfamilienhaus. Während Sie als Eigentümer eines Hauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus, freistehendes Einfamilienhaus etc.) selbst für die Erstellung verantwortlich sind und diese bei einem Dienstleister beauftragen müssen, ist bei einer Eigentumswohnung die Hausverwaltung für die Einholung des Ausweises zuständig. Den Energieausweis können Sie vor dem Verkauf oder der Vermietung also einfach bei Ihrer Hausverwaltung anfordern.

Der Energieausweis muss nicht zwingend in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch ausreichend, den Energieausweis in digitaler Form an den Kaufinteressenten oder den Mieter weiterzuleiten.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen noch weitere zentrale Fragen zum Energieausweis beantworten, um Sie bestmöglich auf den Verkauf Ihrer Immobilie vorbereiten.

Beispiel Energieausweis

Hier sehen sie beispielhaft die Seite eines Energiebedarfsausweises, die den Energiebedarf ausweist.

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