Das Grundbuch

Das Grundbuch sichert in Deutschland alle wesentlichen Eckdaten rund um ein exakt bestimmtes Grundstück.

So werden vom Eigentümer, über die genaue Lage bis zu den finanziellen Belastungen die zentralen Informationen festgehalten. Es dient vor allem zur klaren Vereinheitlichung der Merkmale aller Grundstücke auf Bundesgebiet und deren Verhältnissen zueinander.

Wichtig ist das Grundbuch gerade beim Verkauf einer Immobilie. Unbedingt Einblick nehmen sollte der Käufer vor dem Kauf. Die finanzierende Bank wie auch der Notar benötigen das Grundbuch für die Begleitung des Verkaufes zwingend. Hier werden alle wichtigen Informationen eingesehen und in Erfahrung gebracht ob beispielsweise Rechte Dritter an dem zum Verkauf bestimmten Grundstück bestehen.

Grundbuchzwang

Für jedes Grundstück in Deutschland besteht der sogenannte Grundbuchzwang. Das heißt es muss für jedes abgetrennte Grundstück ein eigenes Grundbuch geführt werden. Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und kann über dieses oder das Grundbuchamt eingesehen werden. Der Einblick in das Grundbuch ist jedoch nur dem Eigentümer des Grundstückes gestattet. Wollen Dritte Personen (Interessenten, Banken, Makler) Einblick nehmen, so muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Hierzu ist die Zustimmung oder Vollmacht des Eigentümers notwendig. Notare sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen und können jederzeit in Grundbücher Einblick nehmen beispielsweise um Kaufverträge vorzubereiten.

Einsichtnahme vor Kauf

Käufer einer Immobilie sollten zwingend vor der Kaufentscheidung Einblick in das Grundbuch nehmen um böse Überraschungen nach dem Kauf des Grundstückes (gleich ob unbebautes Grundstück, Haus oder Wohnung) zu vermeiden. Nur nach Einblick in die jeweiligen Abteilungen kann man sich sicher sein, dass auch wirklich keine Wegerechte, Nießbrauchrechte oder auch Zwangsversteigerungsvermerke auf dem Grundstück lasten. Der Käufer sollte darauf achten, dass das Grundbuch nicht zu alt ist, denn häufig halten Eigentümer zwar einen Grundbuchauszug der eigenen Immobilie vor, ist dieser dann aber mehrere Jahre alt, können neuere Vermerke, Belastungen oder Einschränkungen nicht nachvollzogen werden.

Aktualität der Daten

Unser Tipp: Achten Sie als Käufer darauf, dass der Grundbuchauszug nicht älter als drei Monate ist – je neuer desto besser. Sie können somit auch die Veränderungen seit Führung des Grundbuches nachvollziehen, denn veraltete Angaben werden nicht etwa unkenntlich gemacht sondern nur durchgestrichen. So bleibt der Werdegang eines Grundstückes jederzeit weiterhin lesbar und somit transparent nachvollziehbar.

Beachten sollten Sie als Käufer, dass das Grundbuch keinen näheren Aufschluss über die darauf errichtete Immobilie gibt. So kann beispielsweise nicht eingesehen werden, wie groß oder wie alt das Haus ist, welches auf einem bestimmten Grundstück steht. Die exakte Größe des Grundstückes ist im Grundbuch jedoch verzeichnet. Auch kann bereits auf die Art des Grundstückes geschlossen werden, sieht man sich die Grundbuchblätter an, die wir im Folgenden näher erläutern wollen.

Rechts finden Sie detailliertere Informationen zu den einzelnen Bereichen des Grundbuches.

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