Das Ertragswertverfahren ist ein anerkanntes Wertermittlungsverfahren, das von der ImmoWertV normiert ist. Als Wertermittlungsverfahren verwendet es die erzielbaren bzw. erzielten Erträge eines Grundstückes als Basis um daraus den Marktwert zu errechnen. Maßgeblich ist das Verfahren also für all jene Grundstücke, die mit einer Immobilie bebaut sind und Einnahmen generiert. Typischerweise also Kapitalanlagen wie Mehrfamilienhäuser und vermietete Eigentumswohnungen. In den meisten Fällen kommt bei der Ermittlung das allgemeine Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dieses Verfahren stützt sich auf die marktüblichen Erträge und geht weniger auf spezielle Ertragsverhältnisse ein. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Immobilie wesentlich höhere oder niedrigere Erträge erzielt. Hier muss dann auf andere Verfahren ausgewichen werden, wie beispielsweise dem Ertragswertverfahren auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge.
Das Ertragswertverfahren bietet daher eine realistische Möglichkeit zur Ermittlung des Wertes, wenn eine Immobilie hauptsächlich zur Erzielung von Mieterträgen genutzt wird oder genutzt werden soll.