DAS VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Das Verkehrswertgutachten, welches auch häufig einfach Immobiliengutachten oder Vollgutachten genannt wird, bietet dem Auftraggeber eine objektive und sachverständige Einschätzung des Immobilienwertes. Diese gerichtsfeste Verkehrswertermittlung ist meist dann erforderlich, wenn es sich bei dem Bewertungsanlass um behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen handelt.
Immobiliengutachter & Sachverständiger

Zertifizierter Sachverständiger Fabian Borgs

Das Vollgutachten ist die ausführlichste Form der Wertermittlung und hat meist einen Umfang von ca. 40 – 120 Seiten, teilweise auch mehr. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt dabei nach § 194 BauGB & ImmoWertV, damit das Gutachten auch gerichtlich anerkannt und verwendet werden kann. Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten beginnen bei ca. 2.300,00 EUR inkl. MwSt. (19%) und hängen einerseits vom Bewertungsaufwand und andererseits vom Verkehrswert ab. Sprechen Sie uns gern für ein individuelles Angebot an. Sofern Sie nur ein Kurzgutachten für außergerichtliche Zwecke oder eine Verkaufsbewertung beim Immobilienverkauf (kostenfrei) benötigen, schauen Sie sich gern die jeweiligen Seiten bei uns an. Für unsere gutachterliche Tätigkeit haben wir eine extra Internetseite erstellt, wo wir noch detaillierter und regelmäßiger über das Thema Verkehrswertgutachten berichten. Gern können Sie sich hier näher zum Vollgutachten informieren:

Häufige Fragen zum Vollgutachten/ Immobiliengutachten

Die Kosten beginnen bei ca. 2.300,00 EUR inkl. MwSt. (19%) und hängen vom Aufwand und vom Verkehrswert ab.

Die Bearbeitungszeit eines Vollgutachtens beträgt ca. 2 bis 4 Wochen nach dem Ortstermin an der Immobilie.

Auch bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich letztlich um eine Schätzung, wenn auch eine fachlich fundierte, welche nach festen Vorgaben errechnet wird. Ein Gutachter bzw. Sachverständiger kann die 100% genau den Wert einer Immobilie festlegen, eine gewisse Abweichung ist dabei normal.

Sie erhalten im Vorgespräch eine Liste von Unterlagen, die für die Erstellung eines Gutachtens benötigt werden. Sollten Ihnen einige Unterlagen nicht vorliegen, können diese per Vollmacht für Sie eingeholt werden.

Ja, im Rahmen eines Vollgutachtens werden auch Lasten und Beschränkungen berücksichtigt.

WEITERE BEWERTUNGSMÖGLICHKEITEN

Falls Sie lediglich eine Verkaufsbewertung für einen geplanten Verkauf oder ein Kurzgutachten für außergerichtliche Angelegenheiten benötigen, schauen Sie sich gern unsere anderen Immobilienbewertungen an.

Gern beraten wir Sie auch telefonisch, welche Immobilienbewertung für Sie passend ist.

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