Bei unserem Kurzgutachten handelt es sich um eine detaillierte Immobilienbewertung, die für verschiedene Einsatzzwecke genutzt werden kann. Neben einer persönlichen Beratung erhalten Sie eine umfangreichen Objektaufnahme und Begutachtung vor Ort, die die Grundlage für die Wertermittlung darstellt.
Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt dabei in Grundsätzen und in sehr enger Anlehnung an die ImmoWerV. Wir errechnen Ihnen den Marktwert also nach den gleichen Wertermittlungsmethoden wie bei einem Vollgutachten, sodass Sie eine schriftliche, nachvollziehbare Expertise erhalten, die einen Umfang von ca. 17 – 23 Seiten aufweist.
Diese Marktwertermittlung kann für außergerichtliche Angelegenheiten genutzt werden, beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen. Auch ist das Kurzgutachten gut geeignet, wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Marktwert Ihrer Immobilie verschaffen wollen, auch wenn Sie gar nicht verkaufen möchten. Auch für Käufer von Immobilien ist das Kurzgutachten spannend, da diese so verifizieren können, ob ein angemessener Preis für das Wunschobjekt aufgerufen wird.
Im Gegensatz zum Vollgutachten hat das Kurzgutachten jedoch keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten, da es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des deutschen Rechts handelt. Sofern Sie für gerichtliche Auseinandersetzungen ein Verkehrswertgutachten benötigen, schauen Sie sich bitte die Seite zum Vollgutachten an.