DAS KURZGUTACHTEN

Bei unserem Kurzgutachten handelt es sich um eine detaillierte Immobilienbewertung, die für verschiedene Einsatzzwecke genutzt werden kann. Neben einer persönlichen Beratung erhalten Sie eine umfangreichen Objektaufnahme und Begutachtung vor Ort, die die Grundlage für die Wertermittlung darstellt.

Die Berechnung des Immobilienwertes erfolgt dabei in Grundsätzen und in sehr enger Anlehnung an die ImmoWerV. Wir errechnen Ihnen den Marktwert also nach den gleichen Wertermittlungsmethoden wie bei einem Vollgutachten, sodass Sie eine schriftliche, nachvollziehbare Expertise erhalten, die einen Umfang von ca. 20- 50 Seiten aufweist.

Diese Marktwertermittlung kann für außergerichtliche Angelegenheiten genutzt werden, beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen. Auch ist das Kurzgutachten gut geeignet, wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Marktwert Ihrer Immobilie verschaffen wollen, auch wenn Sie gar nicht verkaufen möchten. Auch für Käufer von Immobilien ist das Kurzgutachten spannend, da diese so verifizieren können, ob ein angemessener Preis für das Wunschobjekt aufgerufen wird.

Im Gegensatz zum Vollgutachten hat das Kurzgutachten jedoch keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten, da es sich nicht um ein Gutachten im Sinne des deutschen Rechts handelt. Sofern Sie für gerichtliche Auseinandersetzungen ein Verkehrswertgutachten benötigen, schauen Sie sich bitte die Seite zum Verkehrswertgutachten an.

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Die Marktwertermittlung als Kurzgutachten kostet je nach Wert der Immobilie ab 920 € netto zzgl. MwSt. (19%). Wenn Sie die Immobilie im Anschluss mit Steinhaus Immobilien verkaufen, wird Ihnen dieser Betrag als Anzahlung auf die Provision gegengerechnet.

Meist benötigen wir ca. 2-4 Werktage nach dem Termin vor Ort, um das Kurzgutachten für Sie abzuschließen. Eine Verzögerung entsteht meist nur dann, wenn wichtige Angaben für die Berechnung fehlen oder zusätzliche Daten beim Gutachterausschuss angefordert werden müssen.

Ja, sofern die Angelegenheiten außergerichtlich geregelt werden. Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist das Vollgutachten nötig, welches wir ebenso anbieten.

Bei einem Vollgutachten sind die textlichen Erläuterungen deutlich umfangreicher zu gestalten, da getroffene Annahmen stets begründet werden müssen. Außerdem müssen beim Vollgutachten mehr Unterlagen eingeholt und geprüft werden und es bestehen andere Haftungsrisiken, da es sich beim Kurzgutachten nicht um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB handelt.

Nein, im Rahmen des Kurzgutachtens werden solche baurechtliche und sonstige Lasten nicht für die Marktwertermittlung berücksichtigt.

WEITERE BEWERTUNGSMÖGLICHKEITEN

Sie benötigen ein gerichtsfestes Vollgutachten oder nur eine Verkaufsbewertung für den geplanten Verkauf Ihrer Immobilie? Dann schauen Sie sich gern unsere anderen Immobilienbewertungen an.

Gern beraten wir Sie auch telefonisch, welche Immobilienbewertung für Sie passend ist.

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