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Das Übergabeprotokoll

03 Mrz

Um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, hängt vieles von einer richtigen Wohnungsübergabe- bzw. Abgabe ab. Daher sollten beide Mietvertragsparteien darauf achten, dass diese so gründlich wie möglich stattfindet. Besonders bei Mietwohnungen spielt das Übergabeprotokoll eine wichtige Rolle und bietet sowohl für den Vermieter als auch den Mieter Schutz.  Zum einen soll der Mieter davor bewahrt werden für eventuelle Schäden verantwortlich gemacht zu werden, die vor der Mietzeit entstanden sind. Zum anderen wird der Vermieter davor geschützt auf eventuellen Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, sitzen zu bleiben.

In dem folgenden Ratgeber gehen wir näher auf das Übergabeprotokoll ein und worauf Sie bei einer Wohnungsübergabe achten sollten.

Was ist ein Übergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll beschreibt den Zustand einer Wohnung beim Ein- oder Auszug und dient dazu, Mängel und eventuelle Schäden in einer Wohnung zu dokumentieren. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, jedoch empfiehlt es sich, eine genaue Dokumentation des Zustands der Wohnung zu erstellen, um Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorzubeugen und im Streitfall ein Beweismittel vorlegen zu können.

Welche Angaben gehören in ein Übergabeprotokoll?

Grundsätzlich wird empfohlen, Angaben wie die Namen und Adressen beider Vertragsparteien, die Anschrift und die Lage der Wohnung sowie das Datum der Übergabe des Einzugs beziehungsweise des Auszugs im Protokoll zu dokumentieren. Es sollten alle Räume der Immobilie aufgeführt werden, um eventuelle Mängel genau festzuhalten. Denn je genauer die Beschreibung der einzelnen Mängel erfolgt, desto beweiskräftiger ist das Protokoll.

Bei einer Wohnungsübergabe ist es besonders wichtig, dass die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie die Zählernummern und die dazugehörigen Zählerstände festgehalten werden. Dazu zählen Gas, – Wasser und Stromzähler sowie der Heizkostenverteiler.

Checkliste: Inhalt des Übergabeprotokolls

  • Name und Anschrift des Mieters und Vermieters
  • Anschrift und Lage der Wohnung
  • Das Datum der Übergabe
  • Alle Zählerstände
  • Die Anzahl der Schlüssel
  • Der Zustand der Räume
  • Noch anstehende Arbeiten
  • Unterschriften beider Vertragsparteien

Wer unterschreibt das Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll wird zweifach angefertigt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben. Jede Partei erhält ein Exemplar des Protokolls. Durch die Unterschrift des Protokolls bestätigen der Mieter und Vermieter den Zustand der Wohnung sowie den Empfang der Schlüssel.

 Worauf sollte man bei einer Wohnungsabnahme achten?

Die Wohnungsübergabe durch den Mieter findet in der Regel zum Ende des Mietverhältnisses statt. Der Ablauf der Wohnungsangabe unterscheidet sich nicht zur Übergabe des Einzugs. Gemeinsam begutachten beide Vertragsparteien jeden einzelnen Raum. Der Mieter sollte die Wohnung in einem besenreinen Zustand übergeben. Zudem sollten alle Räume zum Übergabetermin vollständig geräumt sein, damit keine Kosten für die Entsorgung auf den Mieter zukommen. Selbst verschuldete Mängel sollten vor dem Auszug vom Mieter beseitigt werden, damit die Wohnung in einem ordnungsmäßigen Zustand übergeben werden kann. Das Streichen oder Tapezieren von Wänden ist nur dann durchzuführen, wenn dies notwendig ist und im Mietvertrag unter dem Punkt Schönheitsreparaturen vereinbart wurde. Auch bei einer Wohnungsangabe ist es sinnvoll, ein Übergabeprotokoll zu verfassen, damit etwaige Nachforderungen nachvollziehbar sind.

 

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Michelle Goral
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