Fälligkeit der Miete

31 Mrz

Einer der Hauptverpflichtungen aus dem Mietvertrag ist neben der vertragsgemäßen Nutzung des Mietobjekts, die Zahlung des vereinbarten Mietzinses. Doch wann muss die monatliche Miete auf dem Konto des Vermieters sein und ab wann befindet sich der Mieter im Verzug?

Wann muss die Miete bezahlt werden?

Wann die Zahlung auf dem Konto des Vermieters eingehen muss, ist oft im Mietvertrag geregelt. Laut § 556b gilt für alle Mietverträge, die ab dem 01.09.2001 geschlossen wurden, dass die Mietzins im Voraus zu Beginn- und spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu errichten ist. Der Mieter gerät erst in Verzug, wenn er die Mietzahlung nach dem dritten Werktag anweist. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag oder Sonntag, so befindet sich der Mieter erst ab dem darauffolgenden Montag im Verzug.

Mietverträge vor dem 01.09.2001

Bei Mietverträgen, die vor dem 01.09.2001 vereinbart wurden, gelten grundsätzliche andere Regelungen hinsichtlich der Fälligkeit der Miete. Sofern keine bestimmten Regelungen über die Fälligkeit des Mietzinses getroffen wurden, ist die Miete erst am Monatsende fällig.

Zahlungsverzug des Mieters außerordentliche Kündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Errichtung der Miete oder eines erheblichen Teils davon in Verzug ist. Als unerheblich wird der rückständige Teil angesehen, der die Miete für einen Monat übersteigt.

Ein weiterer Grund für eine fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug ist gegeben, wenn der Mieter über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. In beiden Fällen ist keine vorherige Abmahnung erforderlich.

Ordentliche Kündigung

Der Vermieter kann dem Mieter hilfsweise auch ordentlich Kündigen, mit der Begründung einer Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag aufgrund von dauerhafter unpünktlicher Zahlung der Miete. Hierfür sollte dem Mieter allerdings zwingend vorher eine Abmahnung zugestellt werden.

 

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Michelle Goral
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