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Tod eines Mieters – Was passiert mit dem Mietverhältnis?

10 Mrz

Der Tod eines Mieters stellt Angehörige vor eine schwierige Situation, denn der Mietvertrag endet nicht automatisch. In diesem Blogartikel erklären wir, was zu beachten ist und welche Optionen es gibt, um das Mietverhältnis fortzuführen.

Was passiert mit dem Mietverhältnis, wenn der Mieter stirbt?

Der Gesetzgeber legt fest, dass im Falle eines Todes das Mietverhältnis nicht sofort endet. Anstelle des Verstorbenen tritt ein Nachfolger ein, dies können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Erben sein. Ob und wer den Mietvertrag übernimmt, hängt von der Wohn- und Lebenssituation des verstorbenen Mieters ab.

Wer tritt nach dem Tod des Mieters in den Mietvertrag ein?

Wenn eine weitere Person im Mietvertrag steht, wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Mieter fortgesetzt. Dieser kann jedoch innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes des Mieters von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wobei die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.

Lebten der verstorbene Mieter und eine andere Person gemeinsam in der Wohnung, so hat diese Person das Recht, die Wohnung zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen. Diese Personen haben ein sogenanntes Eintrittsrecht, für sie gilt folgende Reihenfolge: Vorrangig sind Ehegatten, die einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Neben ihm haben keine weiteren Personen das Recht in den Mietvertrag einzutreten. Lebte der verstorbene Mieter mit seinem Lebenspartner zusammen, kann dieser in den Mietvertrag eintreten. Allerdings schließt dieser keine weiteren Personen aus, denn Kinder, die ebenfalls mit dem verstorbenen Mieter zusammenlebten, haben das gleiche Recht in den Mietvertrag übernommen zu werden wie der Lebenspartner.

Erben sind neue Vertragspartner

Wenn es keine eintrittsberechtigten Personen gibt, wird das Mietverhältnis auf den Erben übertragen, der dann neuer Vertragspartner wird. Allerdings hat dieser das Recht, den Mietvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Der Erbe tritt nicht nur in das Mietverhältnis ein, sondern haftet für eventuelle Schulden des verstorbenen Mieters. Dazu zählen Mietrückstände, Nebenkosten und Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind.

Welche Kündigungsfristen gelten im Todesfall? 

Für eintrittsberechtigte Personen besteht ein Sonderkündigungsrecht des Mietvertrags. Personen, die sich einen Haushalt mit den Verstorbenen geteilt haben, haben das Recht, den Mietvertrag nach Kenntnis des Todes innerhalb eines Monats die Kündigung einzureichen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von drei Monate.

Auch der Erbe hat ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todes des Mieters von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt ebenfalls drei Monate.

Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht

Nicht nur die Hinterbliebenen können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Auch der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis mit dem Erben innerhalb eines Monats ab Kenntnisname des Todes des Mieters mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Eintrittsberechtigten Personen kann der Vermieter nur kündigen, wenn schwerliegende Gründe vorliegen. Diese können unter anderem Zahlungsverzögerungen sein oder eine Störungen des Hausfriedens.

Haftungsausschluss: Dieses Dokument wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

Michelle Goral
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